Patientendaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt. Deshalb verpflichtet der Gesetzgeber Praxen über die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V zu konkreten Schutzmaßnahmen. Für viele Praxen ist das weniger ein Technik- als ein Organisationsthema – mit dem richtigen Partner ist es schnell erledigt.
Was ist die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V?
§75b SGB V verpflichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit in Praxen festzulegen. Das Ergebnis ist die IT-Sicherheitsrichtlinie: ein Katalog technischer und organisatorischer Maßnahmen, den Praxen umsetzen müssen. Die Vorgaben werden schrittweise schärfer und sind inzwischen für Arzt- und Zahnarztpraxen verbindlich.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine verständliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen, für Ihre Praxis geltenden Vorgaben Ihrer KV bzw. KZV.
Für wen gilt sie – und in welchem Umfang?
Grundsätzlich gilt die Richtlinie für alle vertrags(zahn)ärztlichen Praxen. Der Umfang der Pflichten steigt mit der Praxisgröße: Eine kleine Einzelpraxis muss weniger umsetzen als ein großes MVZ mit eigener Server-Infrastruktur. Maßgeblich ist u. a., wie viele Personen ständig mit Datenverarbeitung betraut sind und ob eigene Server oder medizinische Großgeräte betrieben werden.
Typische Anforderungen im Überblick
- Aktueller Viren- bzw. Endpoint-Schutz auf allen Geräten
- Firewall und abgesichertes Praxisnetzwerk
- Regelmäßige Updates und Patches für Betriebssysteme und Software
- Getestete, regelmäßige Datensicherung der Praxisdaten
- Sichere Konfiguration mobiler Geräte (Tablets, Smartphones)
- Trennung von Praxis- und Gäste-/Patienten-WLAN
- Zugriffs- und Rechtekonzept sowie Sensibilisierung des Teams
- Nachvollziehbare Dokumentation der getroffenen Maßnahmen
Was passiert bei Nichtumsetzung?
Die Richtlinie ist nicht freiwillig. Je nach Regelung Ihrer KV/KZV können bei fehlender Umsetzung Konsequenzen bis hin zu Honorarkürzungen drohen. Mindestens genauso wichtig: Eine unzureichend gesicherte Praxis-IT ist ein reales Risiko – ein einziger Ransomware-Vorfall kann den Praxisbetrieb lahmlegen und eine meldepflichtige Datenpanne nach DSGVO auslösen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Ransomware-Schutz.
So setzen Sie die Anforderungen pragmatisch um
- Bestandsaufnahme: Wir prüfen Ihre Praxis-IT gegen die geltenden Anforderungen und zeigen, was fehlt.
- Umsetzung: Virenschutz, Firewall, Backup, Geräte- und Netzwerksicherheit – sauber eingerichtet, ohne Ihren Praxisbetrieb zu stören.
- Dokumentation: Wir dokumentieren die Maßnahmen nachvollziehbar, sodass Sie im Ernstfall etwas vorzeigen können.
- Laufende Betreuung: Updates, Monitoring und Backup-Kontrolle übernehmen wir dauerhaft – damit die Richtlinie nicht zur einmaligen Aktion verkommt.
Fazit
Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V klingt aufwändiger, als sie für die meisten Praxen ist. Mit einem IT-Partner, der die Anforderungen kennt und das Umfeld der Telematikinfrastruktur versteht, erledigen Sie das einmal sauber – und haben anschließend Ruhe. Wir betreuen Praxen in Schleswig, Flensburg, Rendsburg und der Region. Sehen Sie sich unsere Seiten zu IT für Arztpraxen und IT für Zahnarztpraxen an oder lesen Sie, wie wir IT-Sicherheit und Backup umsetzen.